Coop Rechtsschutz

Die Coop Rechtsschutz AG gewährt versicherten Personen Rechtsschutz, wenn Streitigkeiten aus Vertrag mit einem Arzt, Zahnarzt, Zahntechniker, Chiropraktiker, Spital oder anderen medizinischen Leistungserbringern, die vom Krankenversicherer anerkannt sind und deren Tätigkeit von der Gesundheitsbehörde bewilligt wird. Versichert sind Streitigkeiten über:

  • mögliche Fehlbehandlungen 

  • die Unterlassung von Untersuchungen

  • die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aus Fehlbehandlungen

  • die Aufklärungspflicht gegenüber der versicher ten Person betreffend möglicher Auswirkungen von medizinischen Massnahmen

  • Fehlinformationen und Informationsverweigerung, insbesondere betreffend

  • die Einsichtnahme in medizinische Dokumente

  • die Herausgabe von Röntgenbildern